Abschlagsrechnung-Rechner: wie hoch ist der nächste Abschlag?

Auftragssumme, Fortschritt und schon abgerechnete Abschläge eingeben, und du siehst den nächsten Abschlag mit Umsatzsteuer und was für die Schlussrechnung bleibt. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

Zuletzt geprüft: November 2026

Der vereinbarte Preis ohne Umsatzsteuer, mit Nachträgen.

Umsatzsteuer

0 % zum Beispiel bei § 13b oder als Kleinunternehmer.

Wert der erbrachten Leistung, gemessen am ganzen Auftrag.

Summe aller früheren Abschlagsrechnungen, ohne Umsatzsteuer.

Dein Kunde ist

Auftragssumme und Fortschritt eingeben, das Ergebnis erscheint sofort.

Der ganze Plan

Mit Komma getrennt, zum Beispiel „30, 60, 90“: ein Abschlag bei 30 %, 60 % und 90 % fertig. Die Auftragssumme oben gilt auch hier.

Oben die Auftragssumme eingeben.

Ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026. Quellen: § 632a BGB, § 650m BGB, § 14 Abs. 5 UStG.

Ein Beispiel

Ein Auftrag über 20.000 € netto, 19 % Umsatzsteuer. Nach dem Rohbau sind 40 % fertig, abgerechnet ist noch nichts. Der erste Abschlag ist 8.000 € netto plus 1.520 € Umsatzsteuer, also 9.520 €. Bei 75 % folgen weitere 7.000 € netto. Die Schlussrechnung nennt 20.000 € netto und 3.800 € Umsatzsteuer und zieht die beiden Abschläge ab: offen sind 5.000 € netto plus 950 € Umsatzsteuer.

Fertig mit dem Auftrag? In rechnungio schreibst du Angebot, Rechnung und E-Rechnung mit allen Pflichtangaben.

Häufige Fragen

Wie hoch darf ein Abschlag sein?

So hoch wie der Wert der Leistung, die schon erbracht und nach dem Vertrag geschuldet ist (§ 632a Abs. 1 BGB). Die Leistung muss sich aus einer Aufstellung schnell und sicher beurteilen lassen.

Was gilt bei Privatkunden?

Bei einem Verbraucherbauvertrag dürfen alle Abschläge zusammen höchstens 90 % der vereinbarten Vergütung erreichen (§ 650m Abs. 1 BGB). Mit dem ersten Abschlag steht dem Kunden außerdem eine Sicherheit von 5 % zu (§ 650m Abs. 2 BGB).

Muss auf die Abschlagsrechnung Umsatzsteuer?

Ja, wie auf jede Rechnung. Wer seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, schuldet die Steuer auf eine Anzahlung, sobald das Geld da ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG).

Wie sieht die Schlussrechnung aus?

Sie nennt den ganzen Preis mit Umsatzsteuer und zieht darunter die bezahlten Abschläge und die Steuer darauf ab (§ 14 Abs. 5 UStG). Zu zahlen ist der Rest.

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