Rechnung als Kleinunternehmer: Pflichtangaben und § 19-Hinweis

Als Kleinunternehmer schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Hier steht, was trotzdem auf die Rechnung muss, welcher Hinweis richtig ist und welche Grenzen seit 2025 gelten.

Zuletzt geprüft: Oktober 2026

Diese Angaben gehören auf die Rechnung

  • Dein vollständiger Name und deine Anschrift
  • Name und Anschrift deines Kunden
  • Deine Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Datum oder Zeitraum der Leistung
  • Was du geliefert oder geleistet hast, mit Menge
  • Der Betrag, ohne Umsatzsteuer
  • Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung

Üblicher Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Ohne diesen Hinweis wirkt die Rechnung, als hättest du die Steuer vergessen.

Die Umsatzgrenzen seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln. Beide Grenzen beziehen sich auf deinen gesamten Umsatz:

  1. VORJAHR

    Höchstens 25.000 €

    Lag dein Umsatz im letzten Jahr darüber, bist du in diesem Jahr kein Kleinunternehmer mehr.

  2. LAUFENDES JAHR

    Höchstens 100.000 €

    Wer im laufenden Jahr darüber kommt, ist sofort umsatzsteuerpflichtig, schon ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

So schreibst du die Rechnung mit rechnungio

  1. 1

    Kleinunternehmer einmal auswählen

    In den Einstellungen: dann setzt rechnungio die Umsatzsteuer auf 0 und druckt den Hinweis nach § 19 UStG.

  2. 2

    Rechnung schreiben

    Kunde wählen, Positionen eintragen. Nummer und Datum vergibt rechnungio beim Ausstellen.

  3. 3

    Ausstellen und senden

    Als PDF per E-Mail an deinen Kunden. rechnungio zählt deinen Umsatz mit und warnt dich vor den Grenzen.

Mehr zur E-Rechnung: E-Rechnung einfach erklärt. Alles ist im Gratis-Tarif enthalten.

Dieser Text erklärt die Regeln allgemein und ist keine Steuerberatung. Im Einzelfall hilft dein Steuerberater.

Häufige Fragen

Welcher Satz muss auf die Rechnung?

Ein Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird, weil du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Üblich ist: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ rechnungio druckt ihn automatisch, sobald du in den Einstellungen Kleinunternehmer auswählst.

Darf ich als Kleinunternehmer „zzgl. MwSt.“ oder 0 % ausweisen?

Nein. Weise keine Umsatzsteuer aus, auch nicht mit 0 %. Wer Umsatzsteuer auf die Rechnung schreibt, schuldet sie dem Finanzamt, auch als Kleinunternehmer.

Was passiert, wenn ich die 100.000 € überschreite?

Seit 2025 endet die Kleinunternehmerregelung sofort: schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist umsatzsteuerpflichtig. rechnungio warnt dich vorher und stellt die Rechnung, die die Grenze überschreiten würde, nicht ohne Umsatzsteuer aus.

Brauche ich eine Rechnungsnummer?

Ja, jede Rechnung bekommt eine eindeutige, fortlaufende Nummer. rechnungio vergibt sie beim Ausstellen automatisch und lückenlos.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Du darfst weiter PDF- oder Papierrechnungen schreiben. Empfangen musst du E-Rechnungen aber können, ein E-Mail-Postfach reicht dafür. Mehr auf der Seite zur E-Rechnung.

Was kostet das bei rechnungio?

Nichts. Kleinunternehmer-Rechnungen schreibst du im Gratis-Tarif ohne Limit, mit Hinweis, Nummernkreis und Warnung vor der Umsatzgrenze.