Rechnungsprogramm für Hausmeisterservice: Pauschalen, Zusatzarbeiten und § 35a

Für Hausmeisterdienste mit festen Objekten: Die Monatspauschale rechnet sich selbst ab, Zusatzarbeiten kommen mit ein paar Klicks dazu, und die Arbeitskosten stehen so auf der Rechnung, wie die Hausverwaltung sie braucht. Kostenlos starten.

Zuletzt geprüft: November 2026

Monatspauschale pro Objekt

Jedes Objekt hat seinen festen Betrag: Hausmeisterdienst Wohnanlage Lindenstraße, 420 € im Monat. In rechnungio legst du dafür eine wiederkehrende Rechnung an. Jeden Monat entsteht die Rechnung mit neuer Nummer und geht auf Wunsch direkt an die Hausverwaltung. Du musst nur noch schauen, ob das Geld da ist.

Wiederkehrende Rechnungen, Mahnungen und mehrere Nutzer gibt es im Pro-Tarif ab 6 € im Monat.

Zusatzarbeiten nach Stunden

Winterdienst, Gartenpflege, Sperrmüll, kleine Reparaturen: Häufige Leistungen speicherst du einmal mit Preis, etwa „Hausmeisterstunde 45 €“ oder „Winterdienst je Einsatz 35 €“. Auf der Rechnung trägst du nur noch die Menge ein. Deinen Stundensatz rechnest du mit dem kostenlosen Stundensatz-Rechner aus.

Arbeitskosten für die Nebenkostenabrechnung

Mieter und Eigentümer setzen die Lohnkosten für Hausmeister, Gartenpflege und Winterdienst von der Steuer ab (§ 35a EStG). Dafür muss die Hausverwaltung sie in der Nebenkostenabrechnung zeigen, und sie braucht sie von dir getrennt. In rechnungio setzt du bei Arbeitspositionen den Haken „Arbeitskosten“, und die Rechnung weist den Lohnanteil unter dem Rechnungsbetrag gesondert aus (§ 35a erklärt).

E-Rechnung für Hausverwaltungen

Größere Hausverwaltungen arbeiten mit Software, die E-Rechnungen direkt einliest, und ab 2027/2028 ist sie für Rechnungen an Unternehmen Pflicht. rechnungio erzeugt sie aus derselben Rechnung, als ZUGFeRD oder XRechnung. Mehr: E-Rechnung: wer ab wann.

Auf einen Blick

rechnungio
Rechnungen und AngeboteOhne Limit, auch im Gratis-Tarif
Monatspauschalen pro ObjektJa, mit automatischem Versand (Pro)
Arbeitskosten nach § 35aJa, per Haken an der Position
E-Rechnung (ZUGFeRD, XRechnung)Inklusive
MahnungenJa (Pro)
Steuerberater-ZugangJa, kostenlos
Einsatzplanung, Stundenzettel-AppNein

So fängst du an

  1. 1

    Konto anlegen

    E-Mail und Passwort, keine Kreditkarte.

  2. 2

    Hausverwaltungen und Eigentümer anlegen

    Per CSV aus deinem alten Programm oder aus Excel. Deine Rechnungsnummern laufen weiter.

  3. 3

    Pro Objekt eine Vorlage

    Pauschale und Stichtag eintragen. Ab dann kommt die Rechnung jeden Monat von selbst.

Häufige Fragen

Warum will die Hausverwaltung die Arbeitskosten getrennt?

Weil Mieter und Eigentümer die Lohnkosten für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen können (§ 35a EStG). Die Hausverwaltung weist sie dafür in der Nebenkostenabrechnung aus und braucht sie von dir getrennt vom Material. In rechnungio setzt du dafür bei der Position den Haken „Arbeitskosten“.

Kann ich jedes Objekt einzeln abrechnen?

Ja. Du legst pro Objekt eine wiederkehrende Rechnung an, mit eigener Anschrift oder einem Hinweis auf das Objekt im Text. Eine Hausverwaltung mit mehreren Objekten bekommt so für jedes Haus eine eigene Rechnung, wie sie es für die Abrechnung braucht.

Wie rechne ich Winterdienst ab?

Als Saisonpauschale auf der Monatsrechnung von November bis März, oder pro Einsatz als eigene Position. Wiederkehrende Rechnungen bekommen dafür ein Enddatum, etwa den 31. März.

Brauche ich die E-Rechnung?

Für Rechnungen an Hausverwaltungen und andere Unternehmen ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. Rechnungen an private Eigentümer sind davon nicht betroffen. rechnungio erzeugt die E-Rechnung ohne Aufpreis.

Was kostet rechnungio?

Rechnungen und E-Rechnungen sind im Gratis-Tarif ohne Limit. Wiederkehrende Rechnungen, Mahnungen, DATEV-Export und mehrere Mitarbeiter im Konto gibt es im Pro-Tarif ab 6 € im Monat.