Arbeitskosten auf der Handwerkerrechnung (§ 35a EStG)

Für deinen Privatkunden ist deine Rechnung bares Geld wert: Einen Teil der Arbeitskosten bekommt er über die Steuer zurück. Damit das klappt, muss die Rechnung den Lohnanteil zeigen.

Zuletzt geprüft: Oktober 2026

Was § 35a EStG deinem Kunden bringt

Wer als Privatperson einen Handwerker in seinem Haushalt beauftragt, zieht 20 % der Arbeitskosten direkt von seiner Einkommensteuer ab (§ 35a Abs. 3 EStG). Nicht vom Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Im Jahr sind das höchstens 1.200 €, also 20 % von 6.000 € Arbeitskosten.

Das gilt für Mieter und Eigentümer, für Wohnung, Haus und Garten. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Gartenpflege gibt es einen eigenen Höchstbetrag von 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Auch dafür zählt nur der Arbeitsanteil.

Was zählt als Arbeitskosten?

PositionZählt?Warum
Arbeitszeit, Montage, ReparaturJaDas ist der Lohnanteil
Anfahrt, FahrtkostenJaGehört zur Arbeitsleistung
Maschinen- und GerätekostenJaZum Beispiel Gerüst oder Bagger, mit Bedienung
Material, Ersatzteile, FarbeNeinWare, keine Arbeit
EntsorgungMeist jaWenn sie zur Arbeit gehört, etwa der Abtransport alter Fliesen

Der Kunde muss die Rechnung überweisen. Bar bezahlt erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung. Sag das deinem Kunden am besten schon beim Angebot.

Was auf die Rechnung gehört

  • Alle normalen Pflichtangaben, mit Name und Anschrift deines Kunden
  • Arbeit und Material als getrennte Positionen, oder der Anteil der Arbeitskosten als Betrag
  • Am besten eine Zeile wie „darin Arbeitskosten (§ 35a EStG): 827,05 €“ unter dem Rechnungsbetrag
  • Bei Arbeiten am Haus für Privatkunden: der Hinweis, dass der Kunde die Rechnung zwei Jahre aufbewahren muss (§ 14b UStG)

Ein Beispiel

Ein Maler streicht ein Wohnzimmer:

PositionNettoArbeitskosten?
12 Std Wohnzimmer streichen à 55,00 €660,00 €Ja
Anfahrt pauschal35,00 €Ja
3 × Wandfarbe weiß, 10 l à 64,90 €194,70 €Nein

Der Rechnungsbetrag ist 1.058,74 € mit 19 % MwSt. Darin stecken 695,00 € Arbeitskosten netto, mit MwSt. also 827,05 €. Davon bekommt der Kunde 20 % zurück: 165,41 € weniger Einkommensteuer.

So machst du es mit rechnungio

  1. 1

    Positionen schreiben

    Arbeit, Anfahrt und Material wie gewohnt als eigene Positionen, in der Rechnung oder schon im Angebot.

  2. 2

    Haken „Arbeitskosten“ setzen

    Unter jeder Position, die Arbeit ist. Die Summe siehst du sofort unter dem Rechnungsbetrag.

  3. 3

    Ausstellen und senden

    Die Rechnung zeigt „darin Arbeitskosten (§ 35a EStG)“ mit MwSt., darunter netto und MwSt. getrennt. Aus dem Angebot übernimmt rechnungio die Haken.

Mehr für Handwerksbetriebe: Rechnungsprogramm für Handwerker. Alle Pflichtangaben: Rechnung schreiben.

Dieser Artikel erklärt die Regeln allgemein (Stand Oktober 2026). Ob dein Kunde im Einzelfall abziehen darf, klärt er mit seinem Steuerberater.

Dieser Text erklärt die Regeln allgemein und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft dein Steuerberater.

Häufige Fragen

Muss ich die Arbeitskosten auf der Rechnung ausweisen?

Gesetzlich nicht, es ist keine Pflichtangabe nach § 14 UStG. Aber ohne getrennten Ausweis kann dein Privatkunde nichts absetzen und fragt nach. Ein Betrieb, der es von sich aus richtig macht, wird weiterempfohlen.

Zählt die Anfahrt zu den Arbeitskosten?

Ja. Fahrtkosten gehören nach Auffassung der Finanzverwaltung zu den Arbeitskosten, ebenso Maschinen- und Gerätekosten. Material und Waren, die du lieferst, zählen nicht.

Zählt die Umsatzsteuer mit?

Ja. Abziehbar sind die Arbeitskosten einschließlich Umsatzsteuer. rechnungio zeigt deshalb den Betrag mit MwSt. und darunter netto und MwSt. getrennt.

Gilt das auch für Rechnungen an Firmen?

Nein. § 35a gilt nur für Privatpersonen und ihren Haushalt. Eine Firma bucht deine Rechnung als Betriebsausgabe. Den Haken brauchst du dort nicht.

Gilt das bei einem Neubau?

Nein. Begünstigt sind Arbeiten in einem bestehenden Haushalt: Renovieren, Reparieren, Modernisieren, Erweitern. Arbeiten an einem Neubau bis zur Fertigstellung zählen nicht.

Und wenn der Kunde eine Förderung bekommt?

Wird die Maßnahme öffentlich gefördert, etwa mit einem Zuschuss oder günstigen Kredit, darf der Kunde dafür nicht zusätzlich § 35a nutzen. Ob das der Fall ist, entscheidet dein Kunde mit seinem Steuerberater, nicht du.

Kann ich als Kleinunternehmer Arbeitskosten ausweisen?

Ja. Dein Kunde setzt dann die Arbeitskosten ohne Umsatzsteuer ab, weil keine drauf ist. rechnungio zeigt in dem Fall nur den einen Betrag.