Die Formeln
| Gesucht | bei 19 % | bei 7 % |
|---|---|---|
| Brutto aus Netto | Netto × 1,19 | Netto × 1,07 |
| MwSt aus Netto | Netto × 0,19 | Netto × 0,07 |
| Netto aus Brutto | Brutto ÷ 1,19 | Brutto ÷ 1,07 |
| MwSt aus Brutto | Brutto × 19 ÷ 119 | Brutto × 7 ÷ 107 |
Ein Beispiel: Ein Auftrag kostet 2.500 € netto. Die MwSt ist 2.500 € × 0,19 = 475 €, brutto sind es 2.975 €. Umgekehrt steckt in einer Quittung über 59,50 € brutto: 59,50 € ÷ 1,19 = 50,00 € netto und 9,50 € MwSt.
Der häufigste Fehler: 19 % vom Bruttobetrag abziehen. Dann ist die Steuer zu hoch und der Nettobetrag zu niedrig. Immer durch 1,19 teilen.
Mehrere Steuersätze auf einer Rechnung
Stehen 19 % und 7 % auf derselben Rechnung, rechnest du die Steuer pro Steuersatz: alle Positionen mit 19 % zusammen, alle mit 7 % zusammen, und für jede Summe die Steuer. Beide Beträge stehen getrennt auf der Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG). Was sonst noch auf eine Rechnung gehört: Rechnung schreiben.
Wenn keine MwSt auf die Rechnung kommt
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG): kein Steuerbetrag, dafür ein Hinweis. Siehe Kleinunternehmer-Rechnung.
- Bauleistungen an andere Bauunternehmen (§ 13b UStG): Der Kunde schuldet die Steuer, auf die Rechnung kommt der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
- Firmenkunden in anderen EU-Ländern: meist ebenfalls ohne deutsche MwSt, mit beiden USt-IdNr. auf der Rechnung.
Ein Rechnungsprogramm wie rechnungio kennt diese Fälle und setzt Steuersatz und Hinweis automatisch. Dazu passend: der kostenlose GiroCode-Generator für den QR-Code auf der Rechnung.