Bin ich noch Kleinunternehmer? Die Grenzen 25.000 € und 100.000 €

Zwei Zahlen eingeben, und du siehst, ob du dieses und nächstes Jahr Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben darfst. Mit den Regeln seit 2025. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

Zuletzt geprüft: November 2026

Seit wann gibt es dein Unternehmen?

Was im letzten Jahr wirklich bei dir eingegangen ist, ohne Umsatzsteuer.

Was bis Jahresende voraussichtlich bei dir eingeht, ohne Umsatzsteuer.

Umsätze eingeben, das Ergebnis erscheint sofort.

Ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026. Quellen: § 19 UStG, Abschnitt 19.1 UStAE (BMF-Schreiben vom 18.03.2025).

Die Grenzen seit 2025

GrenzeWas beim Überschreiten passiert
Letztes Jahr25.000 €Dieses Jahr gilt die Regelung nicht.
Dieses Jahr100.000 €Sofort umsatzsteuerpflichtig, ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Gründungsjahr25.000 €Sofort umsatzsteuerpflichtig, ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

Liegst du in diesem Jahr zwischen 25.000 € und 100.000 €, bleibst du bis Jahresende Kleinunternehmer. Ab dem 1. Januar zählt dann der Vorjahresumsatz über 25.000 €, und die Regelung endet.

Bis Ende 2024 lagen die Grenzen bei 22.000 € und 50.000 €, und die 50.000 € waren nur eine Prognose. Viele Texte im Internet nennen noch die alten Zahlen.

Was sich ändert, wenn du die Grenze überschreitest

  • Deine Rechnungen weisen Umsatzsteuer aus, meist 19 %. Der Hinweis auf § 19 UStG fällt weg.
  • Du gibst regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab, monatlich oder vierteljährlich.
  • Dafür ziehst du die Vorsteuer aus deinen Einkäufen ab.

Für Firmenkunden ändert sich kaum etwas, sie ziehen die Umsatzsteuer selbst wieder ab. Für Privatkunden wird es teurer, wenn du deine Preise nicht anpasst. Den Bruttopreis rechnest du mit dem MwSt-Rechner aus.

Rechnungen als Kleinunternehmer

Welche Angaben auf die Rechnung gehören und welcher Satz zu § 19 UStG passt, steht unter Kleinunternehmer-Rechnung.

Häufige Fragen

Welcher Umsatz zählt für die Grenze?

Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG: die Entgelte, die du für deine Leistungen tatsächlich eingenommen hast, ohne Umsatzsteuer. Eine Rechnung, die noch offen ist, zählt erst, wenn sie bezahlt ist. Steuerfreie Umsätze, etwa nach § 4 UStG als Arzt oder Versicherungsmakler, und Verkäufe von Anlagevermögen zählen nicht mit.

Was passiert, wenn ich die 100.000 € überschreite?

Seit 2025 bist du ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, umsatzsteuerpflichtig. Schon diese Rechnung muss Umsatzsteuer ausweisen. Früher galt das erst ab dem nächsten Jahr.

Und wenn ich über 25.000 €, aber unter 100.000 € liege?

Dann bleibst du in diesem Jahr Kleinunternehmer. Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres schreibst du Rechnungen mit Umsatzsteuer und gibst Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.

Was gilt im Jahr der Gründung?

Im ersten Jahr darf der Umsatz 25.000 € nicht überschreiten. Es zählt der tatsächliche Umsatz, eine Schätzung zu Jahresbeginn wie früher gibt es nicht mehr. Wer darüber kommt, ist ab diesem Umsatz umsatzsteuerpflichtig (Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE, BMF-Schreiben vom 18.03.2025).

Wird etwas gespeichert?

Nein. Der Check läuft nur in deinem Browser. Deine Zahlen gehen an keinen Server.