Reverse Charge: Rechnung ohne Umsatzsteuer (§ 13b UStG)

Normalerweise berechnest du Umsatzsteuer und führst sie ab. Bei Reverse Charge dreht sich das um: Dein Kunde schuldet die Steuer. Deine Rechnung sieht dann anders aus.

Zuletzt geprüft: Oktober 2026

Was Reverse Charge bedeutet

Reverse Charge heißt auf Deutsch Umkehr der Steuerschuld. In bestimmten Fällen schuldet nicht der Leistende, sondern der Kunde die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Du schreibst deine Rechnung netto, ohne Umsatzsteuer. Dein Kunde rechnet die Steuer selbst aus, meldet sie und zieht sie meist im selben Zug als Vorsteuer wieder ab.

Die häufigsten Fälle

FallBeispielWas zusätzlich gilt
Dienstleistung an Firma im EU-AuslandWebdesign für eine Agentur in ÖsterreichBeide USt-IdNr. auf die Rechnung, Meldung in der Zusammenfassenden Meldung
Bauleistung an eine BaufirmaElektriker arbeitet als Subunternehmer für einen BauträgerNur wenn der Kunde selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt
Gebäudereinigung an eine ReinigungsfirmaSubunternehmer reinigt für einen GebäudedienstleisterNur wenn der Kunde selbst Gebäudereinigung anbietet
Bestimmte WarenHandys, Tablets oder Spielkonsolen ab 5.000 € pro Lieferung, Metalle, AltmetallNur an Unternehmen
Leistung eines ausländischen UnternehmensEin Handwerker aus Polen baut in Deutschland einDer deutsche Kunde schuldet die Steuer

Bei Bau- und Reinigungsleistungen kommt es auf deinen Kunden an. Lass dir im Zweifel die Bescheinigung USt 1 TG seines Finanzamts zeigen. Sie bestätigt, dass er selbst solche Leistungen erbringt.

Was auf die Rechnung gehört

  • Alle normalen Pflichtangaben, mit vollständiger Anschrift des Kunden
  • Der Nettobetrag, ohne Umsatzsteuer und ohne „0 % USt.“-Zeile mit Betrag
  • Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
  • Bei Kunden im EU-Ausland: deine und seine USt-IdNr.

Für Dienstleistungen an Firmen in anderen EU-Ländern musst du die Rechnung bis zum 15. des Folgemonats ausstellen (§ 14a Abs. 1 UStG) und die Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

So schreibst du sie mit rechnungio

  1. 1

    Steuerart wählen

    In der Rechnung unter Umsatzsteuerregelung „Reverse Charge Inland“ oder „Sonstige Leistungen an EU-Unternehmen“ wählen. Der Steuersatz geht auf 0 %.

  2. 2

    Hinweis kommt automatisch

    rechnungio druckt „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf die Rechnung und in die E-Rechnung.

  3. 3

    Vor dem Ausstellen prüfen

    Fehlen die Anschrift oder bei EU-Kunden eine USt-IdNr., zeigt rechnungio das an und stellt die Rechnung erst aus, wenn alles da ist.

Alle Pflichtangaben: Rechnung schreiben. Falls doch Umsatzsteuer drauf ist: Rechnung korrigieren.

Dieser Text erklärt die Regeln allgemein und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft dein Steuerberater.

Häufige Fragen

Welcher Satz muss auf eine Reverse-Charge-Rechnung?

Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG). Bei Kunden im EU-Ausland ist auch die englische Fassung „Reverse Charge“ üblich und verständlich. rechnungio druckt den Hinweis automatisch.

Gilt Reverse Charge auch für Privatkunden in der EU?

Nein. Reverse Charge gilt nur, wenn dein Kunde ein Unternehmen ist. Bei Privatkunden im EU-Ausland gelten andere Regeln, oft die deutsche Umsatzsteuer oder bei digitalen Leistungen die Steuer des Kundenlandes über das OSS-Verfahren.

Wie prüfe ich die USt-IdNr. meines Kunden?

Kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (qualifizierte Bestätigungsanfrage) oder im MIAS-System der EU-Kommission. Hebe das Ergebnis auf: es zeigt, dass du auf die Nummer vertrauen durftest.

Ist eine Lieferung von Waren in die EU auch Reverse Charge?

Nicht ganz. Verkaufst du Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, ist das eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Auch hier steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, aber der Hinweis lautet „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“. Beide USt-IdNr. gehören dazu.

Betrifft mich Reverse Charge als Kleinunternehmer?

Als Leistender nicht: du weist ohnehin keine Umsatzsteuer aus. Als Kunde aber schon. Kaufst du zum Beispiel Werbung oder Software bei einem Anbieter im EU-Ausland, schuldest du die Umsatzsteuer darauf auch als Kleinunternehmer und meldest sie dem Finanzamt.

Was passiert, wenn ich trotzdem Umsatzsteuer ausweise?

Dann schuldest du die ausgewiesene Steuer dem Finanzamt (§ 14c UStG), und dein Kunde darf sie nicht als Vorsteuer abziehen. Storniere die Rechnung und stelle eine neue ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis aus.