Was Reverse Charge bedeutet
Reverse Charge heißt auf Deutsch Umkehr der Steuerschuld. In bestimmten Fällen schuldet nicht der Leistende, sondern der Kunde die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Du schreibst deine Rechnung netto, ohne Umsatzsteuer. Dein Kunde rechnet die Steuer selbst aus, meldet sie und zieht sie meist im selben Zug als Vorsteuer wieder ab.
Die häufigsten Fälle
| Fall | Beispiel | Was zusätzlich gilt |
|---|---|---|
| Dienstleistung an Firma im EU-Ausland | Webdesign für eine Agentur in Österreich | Beide USt-IdNr. auf die Rechnung, Meldung in der Zusammenfassenden Meldung |
| Bauleistung an eine Baufirma | Elektriker arbeitet als Subunternehmer für einen Bauträger | Nur wenn der Kunde selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt |
| Gebäudereinigung an eine Reinigungsfirma | Subunternehmer reinigt für einen Gebäudedienstleister | Nur wenn der Kunde selbst Gebäudereinigung anbietet |
| Bestimmte Waren | Handys, Tablets oder Spielkonsolen ab 5.000 € pro Lieferung, Metalle, Altmetall | Nur an Unternehmen |
| Leistung eines ausländischen Unternehmens | Ein Handwerker aus Polen baut in Deutschland ein | Der deutsche Kunde schuldet die Steuer |
Bei Bau- und Reinigungsleistungen kommt es auf deinen Kunden an. Lass dir im Zweifel die Bescheinigung USt 1 TG seines Finanzamts zeigen. Sie bestätigt, dass er selbst solche Leistungen erbringt.
Was auf die Rechnung gehört
- Alle normalen Pflichtangaben, mit vollständiger Anschrift des Kunden
- Der Nettobetrag, ohne Umsatzsteuer und ohne „0 % USt.“-Zeile mit Betrag
- Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
- Bei Kunden im EU-Ausland: deine und seine USt-IdNr.
Für Dienstleistungen an Firmen in anderen EU-Ländern musst du die Rechnung bis zum 15. des Folgemonats ausstellen (§ 14a Abs. 1 UStG) und die Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
So schreibst du sie mit rechnungio
- 1
Steuerart wählen
In der Rechnung unter Umsatzsteuerregelung „Reverse Charge Inland“ oder „Sonstige Leistungen an EU-Unternehmen“ wählen. Der Steuersatz geht auf 0 %.
- 2
Hinweis kommt automatisch
rechnungio druckt „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf die Rechnung und in die E-Rechnung.
- 3
Vor dem Ausstellen prüfen
Fehlen die Anschrift oder bei EU-Kunden eine USt-IdNr., zeigt rechnungio das an und stellt die Rechnung erst aus, wenn alles da ist.
Alle Pflichtangaben: Rechnung schreiben. Falls doch Umsatzsteuer drauf ist: Rechnung korrigieren.
Dieser Text erklärt die Regeln allgemein und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft dein Steuerberater.